Immobilienwirtschaft Tag

Bis 2050 soll der Gebäudebestand in Europa klimaneutral sein - das hat die europäische Union in ihrem Fit For 55 Paket verankert. Mit der novellierten EU-Gebäuderichtlinie, dessen Entwurf am 15. Dezember 2021 vorgelegt wurde, werden Sanierungs- und Modernisierungsansätze bereits sehr konkret. Die Devise: Die klimatechnisch schlechtesten Gebäude sollen als erstes saniert und modernisiert werden. Das Ziel ist, dass bis 2030 alle neuen Gebäude emissionsfrei sind, neue öffentliche Gebäude sogar bis 2027.

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung der KfW zum "Energieeffizienten Bauen und Sanieren (EBS)". Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienz­haus sind zur Durchführung durch die KfW seit dem 1. Juli 2021 aktiv.

Mit dem linearen Wachstum dürfte es nun vorbei sein, spätestens ab 2022 erwartet EINHUNDERT eine exponentiell steigende Marktentwicklung insbesondere bei PV-Mieterstrom, weniger bei BHKW-Mieterstrom. Die Gründe dafür sind regulatorischer Natur und umfassen alle Ebenen, von EU über Bund bis in die Kommunen. Wir haben die relevantesten Novellierungen und Vorschläge für Sie zusammengefasst.

Smart Meter sind in Zukunft als wesentlicher Bestandteil der Energiewende unersetzlich, um durch mehr Transparenz im Stromnetz Erzeugung und Verbrauch bestmöglich aufeinander abzustimmen und Endkunden Transparenz über ihren Verbrauch und weitere Mehrwertdienste zu bieten. So war es im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vorgesehen; ab 2017 sollte der Einbau der im Gesetzestext „intelligente Messsysteme (iMSys)“ genannten Stromzähler beginnen. Über drei Jahre Verzögerung brauchte es, bis im Februar 2020 der Startschuss durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) fiel und langsam und schleppend der Smart Meter-Rollout begann. Nun ist er vorläufig schon wieder vorbei: Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die entsprechende Allgemeinverfügung des BSI per Eilbeschluss am 04. März 2021 ausgesetzt.

Mieterstrom ist kein Geschäftsmodell, welches sich alleine mit Software umsetzen lässt. Standardisierung setzt eine enge Verzahnung aus Prozessen, Software und Hardware voraus. PV-Anlagen müssen installiert, Zähler getauscht, Meldeprozesse müssen durchgeführt und Absprachen mit Netzbetreibern getroffen werden. 

Nach Einführung des gleichnamigen Fördergesetzes Mitte 2017 hat der Begriff „Mieterstrom“ zunehmend Popularität erlangt. Selbsterklärend ist er jedoch nicht. Mieterstrom bedeutet: Strom wird in Mehrparteiengebäuden vor Ort mittels einer Photovoltaikanlage oder einem Blockheizkraftwerk erzeugt und größtenteils von den Nutzern der Immobilie direkt verbraucht. Die Nutzer können sowohl private Haushalte als auch Unternehmen sein.

Etwa 70% der insgesamt 18 Millionen Wohngebäude in Deutschland wurden vor 1979 errichtet, also zu einer Zeit, als es noch keine bzw. äußerst geringe Anforderungen an Energieeffizienzen gab. Einer Untersuchung des Instituts Wohnen und Umwelt zufolge, sind 25-30% dieser Bestandsgebäude modernisiert. Folglich wurden knapp 9 Millionen Wohnimmobilien in Deutschland noch nicht oder nur geringfügig energetisch auf Stand gebracht.