Zeitenwende in der Regulierung – klare Unterstützung für Mieterstrom

Solaranlage auf Flachdach mit Solaranlage

Zeitenwende in der Regulierung – klare Unterstützung für Mieterstrom

Mit dem linearen Wachstum dürfte es nun vorbei sein, spätestens ab 2022 erwartet EINHUNDERT eine exponentiell steigende Marktentwicklung insbesondere bei PV-Mieterstrom, weniger bei BHKW-Mieterstrom. Die Gründe dafür sind regulatorischer Natur und umfassen alle Ebenen, von EU über Bund bis in die Kommunen. Wir haben die relevantesten Novellierungen und Vorschläge für Sie zusammengefasst.

Novellierungen und Vorschläge zur Regulierung von Mieterstrom

Erhöhung der Mieterstromförderung der jüngsten EEG Novelle

Einige rechtliche und wirtschaftliche Hürden wurden mit der jüngsten Novellierung beseitigt – mit der Änderung von § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EEG 2021 soll bei der Mieterstrom-Förderung der Quartiersansatz umgesetzt und auf das Kriterium der Versorgung im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang verzichtet werden. Auch § 24 Abs. 1 S. 4 EEG 2021 ist für Mieterstrom-Projektentwickler relevant: Danach fallen Mieterstrom-Anlagen nicht in die Regelungen zur vergütungstechnischen Zusammenfassung von Anlagen. Am wichtigsten jedoch: Mit § 48a EEG 2021 wurden zusätzlich auch eigene anzulegende Fördersätze für Mieterstrom geschaffen, welche das Konzept finanziell deutlich attraktiver machen. Einige Hundert Euro mehr pro Gebäude und Jahr sind drin.

Inkrafttreten der ESG-Regulierung auf EU Ebene

Das ESG-Reporting wird für Immobilienunternehmen verpflichtend. Sie müssen offenlegen, inwiefern sie ESG-Merkmale oder ESG-Ziele erfüllen oder nachhaltige Risiken berücksichtigen, der Druck auf die Branche wird somit deutlich erhöht. Bedeutet: Auch die Nachhaltigkeitsvorgaben für die Immobilienbranche werden verschärft, auf Finanzierungs- wie auch auf Asset-Ebene. Neue Anforderungen an Transparenz, Reporting-Verpflichtungen und die damit verbundene Notwendigkeit zur systemischen Datenerhebung stellen Akteure entlang der kompletten Wertschöpfungskette vor komplexe, aufwendige Herausforderungen. Die digitale Dokumentation aller Daten in den Phasen Planung, Bauen und Betreiben wird hierbei verpflichtend und schafft Datentransparenz. Auch gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz, wie die Installation einer PV-Anlage, stehen im Fokus. Langfristige strategische Einzelmaßnahmen sind dabei unumgänglich.

Beschluss des Schutzes der Gewerbesteuerbefreiung für Immobilienunternehmen, die Mieterstrom umsetzen

Steuerliche Nachteile für Vermieter:innen, die ein Mieterstrom-Projekt umsetzen, werden deutlich reduziert. Im Rahmen der EEG Novelle, die im Januar 2021 in Kraft getreten ist, wurde der Auftrag an die Bundesregierung gestellt, dieses Thema in steuerrechtlicher Gesetzgebung zu klären. 

Demnach sollen künftig Wohnungsunternehmen gewerbliche Einkünfte aus der Belieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und den Betrieb von E-Ladestationen erzielen können, ohne dass ihre Mieterträge mit Gewerbesteuer belastet werden. Diese Regelung soll gelten, solange die gewerblichen Einkünfte nur bis zu zehn Prozent der Einnahmen aus der Wohnungsverwaltung betragen [Analog zu der Regelung für Genossenschaften bzgl. der Körperschaftsteuer].

Ob es bei dieser konkreten Bestimmung bleiben wird, lässt sich noch nicht genau sagen. Es wird allerdings in jedem Fall eine rechtssichere Regelung im Rahmen eines  Freibetrages geben.

Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt hat, verschärft die Bundesregierung die Klimaziele. Statt um 55 Prozent müssen die Unternehmen ihre CO2-Emissionen bis 2030 nun um 65 Prozent reduzieren. Das erhöht den Druck auf die Immobilienwirtschaft deutlich.