Novellierte EU-Gebäuderichtlinie – die europäische Kommission auf dem Vormarsch zur Klimaneutralität

Luftaufnahme Dach Neubau mit Solaranlage

Novellierte EU-Gebäuderichtlinie – die europäische Kommission auf dem Vormarsch zur Klimaneutralität

Bis 2050 soll der Gebäudebestand in Europa klimaneutral sein – das hat die europäische Union in ihrem Fit For 55 Paket verankert. Mit der novellierten EU-Gebäuderichtlinie, dessen Entwurf am 15. Dezember 2021 vorgelegt wurde, werden Sanierungs- und Modernisierungsansätze bereits sehr konkret. Die Devise: Die klimatechnisch schlechtesten Gebäude sollen als erstes saniert und modernisiert werden. Das Ziel ist, dass bis 2030 alle neuen Gebäude emissionsfrei sind, neue öffentliche Gebäude sogar bis 2027.

Minimum Energy Performance Standards

Der Gebäudesektor schadet dem Klima neben der Energiewirtschaft und der Industrie am meisten. Grund dafür ist vor allem das Heizen und die Warmwasserversorgung aufgrund der überwiegend fossilen Brennstoffe. Mit den „Minimum Energy Performance Standards“ (MEPS) will die EU-Kommission Mitgliedsländer verpflichten, gewisse Vorgaben zu erfüllen.

Die MEPS dienen dabei nicht nur der Erreichung der Klimaziele, sondern sollen auch maßgeblich die Energiearmut in Europa bekämpfen. Gebäude der Energieklasse G, die Schlechteste aller Energieklassen, sollen so nach einer Sanierung bis 2030 mindestens Klasse F erreichen und bis 2033 Klasse E. Von der Reglung sind rund 15% der insgesamt 220 Millionen Wohnungen in der europäischen Union betroffen, also etwa 35 Millionen.

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie im Überblick

  • Die Verpflichtung des Ausweises über die Gesamteffizienz wird von Gebäuden, die groß saniert werden, auf alle öffentlichen Gebäude ausgeweitet. Auch Gebäude, wo Mietverträge verlängert werden, sind künftig zu einem Ausweis über die Gesamteffizienz verpflichtet.
  • Spezielle Fahrradparkplätze und der Ausbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Wohn- und Geschäftsgebäuden werden verpflichtend.
  • Energieeffizienzklassen und der -indikator müssen in allen Verkaufs- und Vermietungsanzeigen angegeben sein. Zusätzlich müssen alle Gebäude, die zur Vermietung oder zum Verkauf stehen, den Ausweis über die Gesamteffizienz nachweisen.
  • Nationale Gebäuderenovierungspläne werden in nationale Energie- und Klimapläne integriert – sie müssen schrittweise Fahrpläne zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in der Wärme- und Kälteversorgung bis 2040 nachweisen.
  • In Zukunft wird der sogenannte „Gebäuderenovierungspass“ Verbraucher:innen transparent Zugang zu Informationen ermöglichen und Kosten nachhaltig senken.
  • Mitgliedsstaaten der EU sind dazu aufgefordert, Renovierungserwägungen in die Vorschriften öffentlicher und privater Finanzierungen mit aufzunehmen und so Instrumente zu entwickeln, die insbesondere einkommensschwache Haushalte unterstützen sollen.
  • Ab 2027 sollen keine finanziellen Anreize mehr für die Nutzung fossiler Brennstoffe gegeben sein. Mitgliedsstaaten bekommen zusätzlich die Möglichkeit, die Nutzung fossiler Brennstoffe in Gebäuden vollends zu verbieten.

 

Fazit – das erwartet die Gebäude- und Energiewirtschaft

Mit dem novellierten Vorschlag der EU-Gebäuderichtlinie soll die Integration Erneuerbarer Energien deutlich vereinfacht werden – so sollen z.B. neue Technologien entwickelt, und Speicheranlagen integriert werden. Zusätzlich werden in Zukunft stärkere Anreize für die Elektrifizierung von Gebäuden gesetzt – Wärmepumpen ersetzen so beispielsweise die Gasheizung und Verbrennermotoren werden gegen Elektroautos getauscht. Das EU-Ziel des Anteils Erneuerbarer Energien im Energiemix steigt auf 40% – in Gebäuden soll der Richtwert der Nutzung Erneuerbarer Energien bei 49% liegen.

Ob alle Mitgliedsstaaten der europäischen Union gleichermaßen mit den ehrgeizigen Zielen der EU-Kommission mitziehen bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Der neue Vorschlag der Gebäuderichtlinie zeigt, dass die EU es in Sachen Klimaschutz und Klimaneutralität ernst meint und setzt deutliche Ziele, die nur gemeinsam erreicht werden können.

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