Energiewende in Gebäuden – 5 Hausaufgaben für die neue Regierung
Die politisch Verantwortlichen bremsen die Energiewende in Gebäuden seit Jahren aus. Ambitioniertere Klimaziele sind nicht die Lösung. Stattdessen müssen Fallstricke in Gesetzen sowie die Defizite bei Behörden und Netzbetreibern endlich behoben werden. Dann kann der Gebäudesektor schnell zum Taktgeber beim Klimaschutz werden.
Die Energiewende im Gebäudesektor bietet enorme Potenziale zur CO2-Reduktion
Es ist heute bereits glasklar, wie man die CO2-Emissionen im Gebäudebetrieb nahe null bringen kann. Im Unterschied zum allseits beschworenen Wasserstoff — der als Energiemedium noch für längere Zeit knapp und teuer sein wird — sind für Wärme und Strom in Gebäuden nachhaltige und gleichzeitig wirtschaftliche Energietechnologien schon heute verfügbar. Somit könnte das gewaltige CO2-Potential im Gebäudebestand schneller ausgeschöpft werden als beispielsweise die Potenziale in der Industrie,
Das Zauberwort heißt “Elektrifizierung”. Es gilt, von Öl- und Gasheizungen umzustellen auf elektrisch betriebene Heizungen, die dann durch Photovoltaikanlagen auf dem Dach und Ökostrom aus dem Netz emissionsfrei mit Energie gespeist werden. Die Hauptrolle kommt dabei der Wärmepumpe zu, welche in der Lage ist, je Kilowattstunde Strom unter Zuhilfenahme der Umgebungswärme drei bis vier Kilowattstunden Wärmeenergie bereitzustellen. Wärmepumpen sind also äußerst effizient und technologisch etabliert. Mit fortschreitender Produktreife und wachsender Erfahrung in der Gebäudetechnik-Branche setzt sich zunehmend die Einsicht durch, dass sie auch in bestehenden Gebäuden mit veralteter Heizinfrastruktur gut eingesetzt werden können. Neben der Wärmepumpe sind zudem Infrarot-Paneele und elektrische Heizkörper immer ernster zu nehmende Optionen.
Für die Wirtschaftlichkeit des Wechsels auf elektrisch betriebene Heiztechnologie sind Strompreise alles entscheidend, insbesondere im Verhältnis zu Gas- und Ölpreisen. Die wohl größte Hürde für den schnellen Wärmpumpen-Rollout ist deshalb der hohe Strompreis in Deutschland gegenüber niedrigen Gaspreisen. Netzentgelte, Stromsteuer und EEG-Umlage verteuern den Strom derart, dass ein Heizungswechsel aktuell oftmals unwirtschaftlich wirkt.
Neben elektrisch betriebenen Heizungen gibt es zwei weitere entscheidende Komponenten, damit die Energiewende in Gebäuden gelingt:
Erstens muss der Rollout von Photovoltaikanlagen deutlich beschleunigt werden, in Kombination mit Wärmepumpe und auch “Stand-alone”. Durch Photovoltaik verbrauchen Gebäude nicht nur Strom, sondern stellen auch nachhaltigen Strom bereit. Ein gewaltiges Potential von problemlos 20 GW allein auf Mehrfamilienhäusern in Deutschland. Hieraus ergibt sich zudem eine Erlösquelle für Immobilienunternehmen, welche sie zur Finanzierung des Heizungswechsels mit eisnetzen können.
Zweitens muss der Rollout von Smart Metern endlich flächendeckend und zügig stattfinden. Nur mittels digitaler fernausgelesener Zähler für Strom und Wärme lassen sich Energie- und CO2-Bilanzen von Gebäuden zuverlässig und effizient erfassen. Die Grundlage, um die Elektrifizierung von ganzen Gebäudeportfolien planen zu können und die Gebäudetechnik effizient zu betreiben.
Für ein klimaneutrales Deutschland in 2045 ist die Deadline für neu installierte Gasheizungen bereits 2025
Viele Immobilienunternehmen fühlen sich von der Geschwindigkeit überrumpelt mit der die Anforderungen an Gebäudestandards steigen, insbesondere im Kontext der EU Vorgaben und der Taxonomie. Das ist verständlich, insbesondere angesichts der hohen regulatorischen Unsicherheit
Gleichzeitig hinken die Standards den eigentlichen Klimazielen immer noch weit hinterher. Die Wahrheit ist: Wollen wir bis 2045 einen emissionsfreien Gebäudebestand erreichen, so darf ab spätestens 2025 keine Gasheizung mehr installiert werden (sämtliche Prognosen gehen davon aus, dass der Betrieb mit Biogas eher eine Nischenlösung sein wird). Denn aufgrund der Investitionszyklen von 15–20 Jahren, werden neue Anlagen ab 2025 bis in die 2040er abgeschrieben.
Bis Ende der nächsten Legislaturperiode im Bundestag muss sich also der Technologiebaukasten für die Energieversorgung von Gebäuden komplett modernisiert haben. Unternehmen, die ihre Gebäude dann noch mit Gasheizungen planen bzw. sanieren, riskieren “Stranded Investments”. Eine gewaltige Aufgabe für Planer, Gebäudetechniker, Gewerke und Lieferanten innerhalb von vier Jahren.
Bislang haben die maßgeblichen Gesetze (GEG, EEG, HKV, MSBG) und Behörden (BNetzA, Verteilnetzbetreiber, BSI) die notwendigen Prozesse für einer erfolgreiche Energiewende verlangsamt, anstatt sie zu beschleunigen. Dies muss sich nach der vergangenen Bundestagswahl von 2021 ändern, wenn man an dem Ziel festhält den Klimawandel entschlossen zu bekämpfen.
Die entscheidenden Rollen kommen dabei dem Wirtschafts- und Innenministerium zu. Sie gestalten die relevanten Gesetze und koordinieren die Behörden. Es ist zu wünschen, dass sich die Transparenz im Handeln und die Konsistenz in der regulatorischen Umsetzung in diesen Ministerien nach der Wahl erhöhen.
Weitere vollmundige Zielvorgaben bringen wenig. Es braucht konkrete Veränderungen in Gesetzesdetails und in operativen Verwaltungsschnittstellen. Hier wurde bis dato mit zahlreichen Fallstricken und Hürden der Technologiewandel verlangsamt. Positiv gesprochen: Wenn Innovation im Sinne des Klimaschutzes wirklich gewollt ist, lässt sich mit kurzfristig realisierbaren Beschlüssen eine wahre Welle auslösen.
5 konkrete Aufgaben für die kommende Legislaturperiode
(1) Die Grundlage schaffen: Eine technologieoffene, vollständige und CO2-basierte Energiebilanzierung für alle Gebäude im GEG
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden unzureichende und teils sogar irreführende Investitionsanreize gesetzt.
Das liegt zum einen daran, dass die Energiebilanz des Gebäudes gemäß GEG unvollständig ist. Konkret wird der Stromverbrauch einzelner Nutzer (z.B. Mieter) sowie die Einspeisung regenerativen Stroms ins Netz nicht mit bilanziert, wodurch dem Entwickler / Eigentümer bilanzielle Anreize fehlen, nachhaltigen Strom vor Ort zu erzeugen.
Zum anderen wird Energie im GEG nicht nach CO2 bilanziert, sondern über den Primärenergieverbrauch. Dabei wird allerdings nicht prognostiziert bzw. gemessen, wieviel Primärenergie welcher Art ein Gebäude tatsächlich benötigt. Stattdessen wird mit technologiespezifischen, pauschalen Primärenergiefaktoren gearbeitet, die fest vorgegeben sind und teils schlicht falsch. So ist für Strom, der aus dem Netz bezogen und in elektrische Heizungen geführt wird, ein Faktor von 1.8 anzusetzen. Dies verschlechtert die Energiebilanz eines Gebäudes enorm und erschwert die Erreichung von Normen. Absurderweise ist unerheblich, ob für die Elektroheizung Ökostrom eingekauft wird oder nicht. Entsprechend wird diese Option von Planern ignoriert. Wenn aber der Strom für eine elektrische Heizung emissionsfrei bereitgestellt wird, sind elektrische Heizungen de facto eine sehr nachhaltige Wärmetechnologie. Warum ist also ihr PE-Faktor höher als der für Öl- und Gasheizungen? Ein krasser Widerspruch zwischen den tatsächlichen Eigenschaften der Technologie und den Anreizen im GEG.
(2) Digitale Infrastruktur: Der Smart Meter Rollout muss radikal dereguliert werden
Die Nicht-Umsetzung des 2016 eingeführten Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende kann nur als Blamage für den Standort Deutschland eingeordnet werden. Fünf Jahre nach Einführung des Gesetzes hat der überfällige Rollout digitaler Stromzähler immer noch nicht wirklich begonnen. Stattdessen hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Rollout erst einmal gerichtlich auf Eis gelegt — aus guten Gründen.
Kurz gesagt: Das verantwortliche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist bis heute mit der Übersetzung des Gesetzes in konkrete technische Vorgaben offenkundig überfordert. Überbordende Sicherheitsanforderungen und ständig neue Einschränkungen haben dazu geführt, dass die bisher zertifizierten Geräte keinem Praxistest standhalten: Sie sind wahnsinnig teuer und gleichzeitig funktionsarm. So kann ein Gateway, welches der heutigen BSI-Zertifizierung entspricht, nur ca. fünf Zähler anbinden. In einem Mehrfamilienhaus gibt es aber locker 50 und mehr Zähler für Strom, Wärme und Wasser. Ein Neustart muss her.
Es braucht eine Reduktion der Technikvorgaben auf das absolut notwendige Minimum (Verschlüsselungsstandards, offene Schnittstellen) und eine drastische Vereinfachung des Zertifizierungsprozesses. Der oder die nächste Wirtschaftsminister*in muss hier direkt durchgreifen und Fakten schaffen. Denn ohne flächendeckende Smart Meter als marktweite Dateninfrastruktur kommt der Ausbau von Photovoltaik, E-Mobilität und Wärmepumpen schon bald an die Grenzen. Netzbetreiber und Dienstleister können kein Lastmanagement betreiben. Energieeffizienzpotenziale als “low-hanging fruits” können nicht eingespart werden. So geht es nicht mehr weiter.
(3) Rollout skalieren: Bundesweite Netzbetreiber-Plattform für dezentrale Energieanlagen
Der wohl größte Flaschenhals der dezentralen Energiewende in Deutschland ist die “Türsteherfunktion” der rund 1.000 deutschen Verteilnetzbetreiber, die in den meisten Kommunen Teil des lokalen Stadtwerks sind. Ob Photovoltaik, Smart Meter, Batteriespeicher, Ladesäulen: Neue Energieanlagen müssen beim örtlichen Verteilnetzbetreiber angemeldet und jährlich bilanziert werden.
Das Problem: Die Melde- und Bilanzierungsprozesse sind bei allen 1.000 Verteilnetzbetreibern ein wenig anders, was eine Standardisierung nahezu unmöglich macht. Oft hängt der Ablauf sogar bei ein und demselben Stadtwerk davon ab, mit welchem Mitarbeiter man spricht. Überflüssig zu erwähnen, dass die Prozesse eher telefon- und faxbasiert laufen als digital. Auf offene Datenschnittstellen zur Automatisierung von Anmeldungen und Bilanzierungen hofft man vergebens. Auch die Auslegung der technischen Anforderungen an neue Installationen sind netzspezifisch. So können die Kosten der erforderlichen elektrischen Umrüstung im Gebäude für die Installation einer PV-Anlage substantiell abweichen, je nachdem ob man sich im Netz von Stadtwerk A oder wenige Kilometer entfernt im Netz von Stadtwerk B befindet.
Es muss zwingend eine kompromisslose Standardisierung und Digitalisierung der Prozesse geben. Es ist sowohl unternehmerisch als auch volkswirtschaftlich nicht akzeptabel, dass einer großer Teil der Ressourcen innovativer Energiewendeunternehmen darauf verwendet wird, die Schnittstelle zu den zahlreichen Netzbetreibern zu betreuen. Skalieren sieht anders aus.
Die Bundesnetzagentur ist gefragt. Sie muss eine Plattform bereitstellen (bspw. auf Basis des Marktstammdatenregisters), über welches automatisiert via Schnittstelle neue Energieanlagen Ende-zu-Ende angemeldet werden können und bestehende Anlagen bilanziert werden. Und zwar nach einem bundesweit identischen Verfahren. Die lokalen Netzbetreiber müssen dazu verpflichtet werden, innerhalb kurzer Fristen über die digitale Plattform Anmeldungen in ihrem Gebiet freizugeben. Das inkludiert dann Messkonzepte, Anmeldungen von Erzeugungsanlagen inklusive Auszahlung der Einspeisevergütung, die jährliche Netzentgeltbilanzierung für Kundenanlagen, Speicher, Ladesäulen, etc. Solch eine Lösung ist der Schlüssel, damit Dienstleister und Installateure sich auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren können, nämlich die Energiewende durch neue Anlagen anzutreiben, anstatt laufend zu verwalten.
(4) Marktverzerrung korrigieren: Marktbasierter CO2-Preis und ein von Umlagen bereinigter Strompreis
Eine weitere Hürde bei der Transition von Öl- und Gasheizungen hin zu elektrifizierten Gebäuden ist, dass der Markt für Energie in Deutschland durch eine verzerrte Preislogik eine rationale Weiterentwicklung von Nachfrage und Angebot verhindert. Dies gilt im übrigen für den Energiemarkt insgesamt, nicht allein für die Energieversorgung von Gebäuden.
Die Preise für Gas und Öl werden künstlich niedrig gehalten. Das liegt insbesondere daran, dass bis dato die verursachten CO2-Emissionen durch das Verbrennen von Gas und Öl nicht zu bepreist waren. Seit Januar 2021 gibt es zwar einen CO2-Preis auf Gas und Öl. Mit 25€ je Tonnen fällt dieser aber noch wesentlich niedriger als es marktadäquat wäre angesichts des verfügbaren CO2-Budgets. Zum Vergleich: Der CO2-Preis auf Strom über den EU-Emissionshandel lag Anfang Juni 2021 bei über 50€ je Tonne, also doppelt so hoch. Diese künstliche Senkung des CO2-Preises für Gas und Öl stellt de facto eine Subvention dar, die eine adäquate Preisfindung im Markt für Öl und Gas vs. Strom als Energiequelle verhindert. Co2 sollte immer gleich viel kosten.
Darüber hinaus sind die staatlich vorgegebenen Abgaben beispielsweise auf Gas wesentlich niedriger als bei Strom. So machen bei Gas die Netzabgaben und Steuern ca. 50% des Preises aus, also rund 3ct je Kilowattstunde Gas (BDEW). Bei Strom wiederum machen Netzabgaben und Steuern rund 75% des Preises aus, bei einem gleichzeitig fünfmal so hohen Preis. Das sind je Kilowattstunde stolze 23 ct je Kilowattstunde an Abgaben! Dies bedeutet auch, dass eine besonders effiziente Erzeugung von Strom beispielsweise aus Windkraft sich auf den Strompreis nur geringfügig auswirkt, da die staatlichen Umlagen bzw. die Abgaben an die (oftmals ineffizienten) Netzbetreiber wesentlich maßgeblicher für den Preis sind als die Erzeugungskosten.
Die Lösung ist simpel: Den Strompreis von Umlagen befreien (z.B. EEG-Umlage und Stromsteuer) und den CO2-Preis über alle Energiesparten hinweg mithilfe eines einheitlichen Marktmechanismus bilden, welcher auf Basis des noch verfügbaren CO2-Budgets das Angebot deckelt. Im Ergebnis würden die Vorteile von regenerativ erzeugtem Strom (kein CO2, sinkende Investitionskosten, kaum variable Kosten) gegenüber Gas und Öl auch im Preis deutlich. Strombasierte Technologien wie Wärmepumpen oder auch E-Mobilität würden schlagartig deutlich wirtschaftlicher im Verhältnis.
(5) Verursacherprinzip verankern: Der CO2-Preis darf nicht umlagefähig sein
Zuletzt ein Thema, welches in der öffentlichen Klimadebatte im Wahlkampf erstaunlicherweise untergeht, obwohl es eine heikle soziale Komponente hat. Und zwar geht es um die Umlegbarkeit des CO2-Preises.
Stand heute können Eigentümer von Immobilien die Kosten für CO2 zu 100% auf ihre Mieter umlegen. Bei Strom gilt dies schon länger. So werden die Kosten für CO2, welches durch den Allgemeinstrom im Gebäude (Aufzug, Tiefgarage,..) verursacht wird, als Teil der Stromkosten mit der Nebenkostenabrechnung umgelegt. Für den Stromverbrauch innerhalb der Wohnungen bzw. Nutzflächen kommen die Mieter ohnehin selber auf.
Beim nun eingeführten deutschen CO2-Preis für Gas und Öl war zuletzt die ministeriale Vereinbarung, dass Mieter und Vermieter sich die CO2-Kosten hälftig teilen. Auf Druck der CDU-Fraktion hat die derzeitige Koalition nun beschlossen, dass Mieter weiterhin alleinig die Kosten tragen. Vermieter können die CO2-Preise also in Gänze auf die Wohnnebenkosten umlegen.
Das birgt nicht nur sozialen Sprengstoff. Mit Blick auf das eigentliche Ziel — Klimaschutz — ist der CO2-Preis für den Mietgebäudesektor somit wirkungslos. Mieter haben keinen Einfluss auf die Gebäudetechnik. Sie können nicht sanieren. Ihr Heizverhalten beeinflusst die Energiebilanz nur inkrementell, der Spielraum ist gering. Letztlich zahlen sie nun mit dem CO2-Preis einfach eine Art Mietsteuer an den Staat. Vermieter wiederum haben weiterhin keinen Anreiz zu investieren.
Klar ist, dass die neue Regierung dies ändern muss, wenn man die Klimaziele erreichen will. Vermieter sollten einen Großteil der CO2-Kosten tragen, damit ein Sanierungsdruck entsteht. Gleichzeitig sollte man ihnen mit umfassenden Sanierungs- und Bauförderungen bei der Dekarbonisierung finanziell unter die Arme greifen, damit klimaneutraler Wohnraum bestenfalls bezahlbarer ist als klimaschädlicher.
Einen Schritt weiter gedacht wäre die Freigabe der “Flatrate-Miete”. Man könnte Vermieter von der Pflicht befreien, zwischen Kaltmiete und Nebenkosten zu unterscheiden. Stattdessen könnten sie eine Gesamtmiete kalkulieren, welche Strom, Wärme und auch CO2 enthält. Ähnlich des Mietspiegels wäre auch für die angesetzten Energiekosten ein Benchmark sinnvoll. Dadurch wäre eine echter wirtschaftlicher Anreiz geschaffen, die Gebäude energetisch zu optimieren. Alle Effizienzsteigerungen würden die Kosten des Vermieters senken, bei gleichbleibenden Einnahmen aus der Faltrate-Miete. Klimaneutralität als Wettbewerbsvorteil für Vermieter.
Zusammengefasst: Es gibt konkrete Hebel, die Energiewende im Gebäudesektor zu entfesseln und damit signifikante CO2-Effekte zu realisieren. Wirtschaftlich betrachtet liegen darin für den Immobiliensektor nicht nur Kosten, sondern vielmehr eine Chance die eigene Wertschöpfung um nachhaltige Energiedienstleistungen zu erweitern. Ob diese Änderungen kommen, hängt einzig und allein vom politischen Willen der neuen Regierungsfraktionen ab, die gesteckten Ziele wirklich zu erreichen. Es wird Zeit anzupacken.