Mieterstrom

Bis 2050 soll der Gebäudebestand in Europa klimaneutral sein - das hat die europäische Union in ihrem Fit For 55 Paket verankert. Mit der novellierten EU-Gebäuderichtlinie, dessen Entwurf am 15. Dezember 2021 vorgelegt wurde, werden Sanierungs- und Modernisierungsansätze bereits sehr konkret. Die Devise: Die klimatechnisch schlechtesten Gebäude sollen als erstes saniert und modernisiert werden. Das Ziel ist, dass bis 2030 alle neuen Gebäude emissionsfrei sind, neue öffentliche Gebäude sogar bis 2027.

Mit der Zielsetzung, CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren verpflichtet sich die Bundesregierung zu Maßnahmen, die die Senkung der Emissionen fördern. Eine wichtige Säule stellt hierbei der Verkehrssektor dar, der aktuell für rund 20% aller CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich ist Mit Hilfe von dezentralen Ladestationen für Elektrofahrzeuge dank Mieterstrom können die CO2-Emissionen im Verkehrssektor drastisch gesenkt werden!

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung der KfW zum "Energieeffizienten Bauen und Sanieren (EBS)". Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienz­haus sind zur Durchführung durch die KfW seit dem 1. Juli 2021 aktiv.

Die politisch Verantwortlichen bremsen die Energiewende in Gebäuden seit Jahren aus. Ambitioniertere Klimaziele sind nicht die Lösung. Stattdessen müssen Fallstricke in Gesetzen sowie die Defizite bei Behörden und Netzbetreibern endlich behoben werden. Dann kann der Gebäudesektor schnell zum Taktgeber beim Klimaschutz werden.

Mit dem linearen Wachstum dürfte es nun vorbei sein, spätestens ab 2022 erwartet EINHUNDERT eine exponentiell steigende Marktentwicklung insbesondere bei PV-Mieterstrom, weniger bei BHKW-Mieterstrom. Die Gründe dafür sind regulatorischer Natur und umfassen alle Ebenen, von EU über Bund bis in die Kommunen. Wir haben die relevantesten Novellierungen und Vorschläge für Sie zusammengefasst.

Smart Meter sind in Zukunft als wesentlicher Bestandteil der Energiewende unersetzlich, um durch mehr Transparenz im Stromnetz Erzeugung und Verbrauch bestmöglich aufeinander abzustimmen und Endkunden Transparenz über ihren Verbrauch und weitere Mehrwertdienste zu bieten. So war es im Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vorgesehen; ab 2017 sollte der Einbau der im Gesetzestext „intelligente Messsysteme (iMSys)“ genannten Stromzähler beginnen. Über drei Jahre Verzögerung brauchte es, bis im Februar 2020 der Startschuss durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) fiel und langsam und schleppend der Smart Meter-Rollout begann. Nun ist er vorläufig schon wieder vorbei: Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die entsprechende Allgemeinverfügung des BSI per Eilbeschluss am 04. März 2021 ausgesetzt.

Mieterstrom ist kein Geschäftsmodell, welches sich alleine mit Software umsetzen lässt. Standardisierung setzt eine enge Verzahnung aus Prozessen, Software und Hardware voraus. PV-Anlagen müssen installiert, Zähler getauscht, Meldeprozesse müssen durchgeführt und Absprachen mit Netzbetreibern getroffen werden. 

„Vom Dach in die Steckdose“ – das ist der Grundgedanke von Mieterstrom. Auf dem Dach eines Mehrfamiliengebäudes oder einer Wirtschaftsimmobilie wird mit Hilfe einer Photovoltaikanlage (folgend: PV-Anlage) Sonnenlicht in Strom umgewandelt und an die Mieter vor Ort geliefert. Der Clou: der Vermieter muss sich nicht plötzlich in einen lizensierten Energieversorger verwandeln,  sondern schaltet dafür Dritte ein, die die Rolle des Energielieferers übernehmen. Scheint die Sonne nicht, liefern diese grünen Reststrom aus dem Netz hinzu.