Bremens neue Dächer


Das Bremische Solargesetz - Mieterstrom-Potenziale ausschöpfen


Starten Sie Ihre Gebäude-Elektrifizierung

Der Bremer Senat hat dieses Jahr eine Solardachpflicht (BremSolarG) eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugungsanlagen zu beschleunigen und damit einen Beitrag zur umweltverträglichen und ressourcenschonenden Erzeugung von Energie zu leisten – und nimmt dafür Wohnungsbaugenossenschaften und Immobilienbesitzer:innen in die Pflicht.

 

Das neue Gesetz mit all seinen Detailvorgaben stellt Wohnungsgenossenschaften und Immobilienbesitzer:innen damit vor einige Herausforderungen. Dabei geht es nicht mehr primär um die Finanzierung einer Anlage, sondern auch vermehrt um Themen wie fehlendes Personal und fachliche Kompetenz, mit denen sich Immobilienbesitzer:innen konfrontiert sehen. Denn die Installation einer PV-Anlage setzt eine akribische Planung, Finanzierung und vor allem den dauerhaften Betrieb eben dieser Anlage voraus – das bindet Ressourcen und knapp bemessene Rücklagen.

 

Wie Immobilienbesitzer:innen diese Herausforderungen erfolgreich meistern, gleichzeitig ihrem Tages- und Kerngeschäft nachgehen können und gleichzeitig Ihren Mieter:innen sozialverträgliches Wohnen ohne Kostenumlagen anbieten können, erfahren Sie hier.

Das Bremische Solargesetz – BreSolarG – zusammengefasst

dach in kyritz

Das Bremische Solargesetz – BremSolarG bei Gebäudebestand seit Juli 2024

Bei grundlegenden Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden besteht seit dem 1. Juli 2024 eine anlassbezogene Pflicht, innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Dachsanierung eine oder mehrere Photovoltaikanlagen mit einer Modulleistung von mindestens 1 kW und einer Wechselrichterleistung von mindestens 1.000 VA zu installieren. Maßgeblich ist dabei der Eingang des Bauantrags bzw. der Bauvorlagen bei der zuständigen Bauordnungsbehörde. Bei einem Austausch von Anlagenteilen darf es nicht zu einer Verkleinerung der Modulfläche oder einer Leistungsminderung kommen, bzw. bei Entfall der Förderung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz ist die Anlage weiter zu betreiben.

Erweitertes BremSolarG bei Neubau ab Juli 2025

Die neue Regelung für 2025 legt eine allgemeine Pflicht für Bauverantwortliche fest, die besagt, dass auf mindestens 50 Prozent der Bruttofläche von Neubauten, Photovoltaikanlagen zu installieren und zu betreiben sind. Auch hier ist die Solarpflicht auf Dauer angelegt, denn sie erstreckt sich über die Instandhaltung und den dauerhaften Betrieb der Anlage. Bei einem Austausch von Anlagenteilen darf es auch hier nicht zu einer Verkleinerung der Modulfläche oder einer Leistungsminderung kommen.

bottrop
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Erweitertes BremSolarG bei Neubau ab Juli 2025

Die neue Regelung für 2025 legt eine allgemeine Pflicht für Bauverantwortliche fest, die besagt, dass auf mindestens 50 Prozent der Bruttofläche von Neubauten, Photovoltaikanlagen zu installieren und zu betreiben sind. Auch hier ist die Solarpflicht auf Dauer angelegt, denn sie erstreckt sich über die Instandhaltung und den dauerhaften Betrieb der Anlage. Bei einem Austausch von Anlagenteilen darf es auch hier nicht zu einer Verkleinerung der Modulfläche oder einer Leistungsminderung kommen.

Smarte Energiewende durch elektrifizierte Gebäude und Mieterstrom

Modellübersicht

Das BremSolarG ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Allerdings stellt es viele Immobilienbesitzer:innen vor die Herausforderung der Finanzierung und vor die weiterführende Frage der Umsetzung, den Betrieb der PV-Anlage, sowie die Umsetzung von Mieterstrom.

 

Mieterstrom bezeichnet Strom, der mittels Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf den Dächern von Wohngebäuden lokal erzeugt und direkt an die Mieter:innen, sowie alle Verbrauchsquellen, wie Wärmepumpe, geliefert und vor Ort verbraucht wird.

 

Im Folgenden zeigen wir Ihnen zwei Modelle, wie Sie Ihr Mieterstrom-Projekt umsetzen können.

Mit welchen Investitionskosten muss gerechnet werden, wenn ich meine Anlage eigenständig baue?

Die Kosten einer PV-Anlage sind abhängig von der installierten Leistung, der Art der Anlage und werden in €/kWp berechnet. Grundsätzlich gilt: Je größer die Anlage, desto günstiger sind die Kosten pro Kilowatt Peak installierter Leistung. Dies hängt mit dem Planungs- und Installationsaufwand der beteiligten Unternehmen zusammen. Als Richtwerte kann bei einer 1 kWp-Anlage Kosten von ca. 1.400 €/kWp (DC/AC: unter Annahme, dass das Baugerüst bereits steht) ausgegangen werden. Diese Richtwerte sind Angaben für eine schlüsselfertige Anlage inkl. aller notwendigen Bestandteile und Installation.

dachpacht modell
lieferkette modell

Drei einfache Schritte zu Ihrem Mieterstromangebot

EINHUNDERT steht für einen ganzheitlichen Dekarbonisierungsansatz, von der Planung, Installation, Mieterstrom-Implementierung, Wärmestrom-Lieferung, bis hin zur digitalen Abwicklung aller Abrechnungen in Echtzeit.

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