Bremens neue Dächer
Mit EINHUNDERT Mieterstrom-Potentiale ausschöpfen

Die Energiewende mitzugestalten war selten so einfach!

Der Bremer Senat hat dieses Jahr eine Solardachpflicht (BremSolarG) eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugungsanlagen zu beschleunigen und damit einen Beitrag zur umweltverträglichen und ressourcenschonenden Erzeugung von Energie zu leisten – und nimmt dafür Wohnungsbaugenossenschaften und Immobilienbesitzer:innen in die Pflicht.

 

Das neue Gesetz mit all seinen Feinheinheiten stellt Wohnungsgenossenschaften und Immobilienbesitzer:innen damit vor einige Herausforderungen. Dabei geht es primär nicht nur um die Finanzierung einer Anlage, sondern auch vermehrt um fehlendes Personal und fehlende fachliche Kompetenz, mit denen sich Immobilienbesitzer:innen konfrontiert sehen. Denn die Installation einer PV-Anlagen setzt naütlich eine akribische Planung, einen Finanzierungsplan und vor allem den dauerhaften Betrieb eben dieser Anlage voraus – das bindet langfristig Ressourcen und knapp bemessene Rücklagen.

 

Wie Immobilienbesitzer:innen diese Herausforderungen ergfolgreich meistern und gleichzeitig Ihren Mieter:innen sozialverträgliches Wohnen ohne Kostenumlagen anbieten können, erfahren Sie hier.

Das Bremische Solargesetz – BremSolarG bei Gebäudebestand seit Juli 2024

Bei grundlegenden Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden besteht seit dem 1. Juli 2024 eine anlassbezogene Pflicht, innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Dachsanierung eine oder mehrere Photovoltaikanlagen mit einer Modulleistung von mindestens 1 kW und einer Wechselrichterleistung von mindestens 1.000 VA zu installieren. Maßgeblich ist dabei der Eingang des Bauantrags bzw. der Bauvorlagen bei der zuständigen Bauordnungsbehörde. Bei einem Austausch von Anlagenteilen darf es nicht zu einer Verkleinerung der Modulfläche oder einer Leistungsminderung kommen, bzw. bei Entfall der Förderung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz ist die Anlage weiter zu betreiben.

Erweitertes BremSolarG bei Neubau ab Juli 2025

Die neue Regelung für 2025 legt eine allgemeine Pflicht für Bauherr:innen fest, die besagt, dass auf mindestens 50 Prozent der Bruttofläche von Neubauten, Photovoltaikanlagen zu installieren und zu betreiben sind. Auch hier ist die Solarpflicht auf Dauer angelegt, denn sie erstreckt sich über die Instandhaltung und den dauerhaften Betrieb der Anlage. Bei einem Austausch von Anlagenteilen darf es auch hier nicht zu einer Verkleinerung der Modulfläche oder einer Leistungsminderung kommen.

Erweitertes BremSolarG bei Neubau ab Juli 2025

Die neue Regelung für 2025 legt eine allgemeine Pflicht für Bauherr:innen fest, die besagt, dass auf mindestens 50 Prozent der Bruttofläche von Neubauten, Photovoltaikanlagen zu installieren und zu betreiben sind. Auch hier ist die Solarpflicht auf Dauer angelegt, denn sie erstreckt sich über die Instandhaltung und den dauerhaften Betrieb der Anlage. Bei einem Austausch von Anlagenteilen darf es auch hier nicht zu einer Verkleinerung der Modulfläche oder einer Leistungsminderung kommen.

Das BremSolarG ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz und erneuerbare Energien. Allerdings stellt es viele Immobilienbesitzer:innen vor die Herausforderung der Finanzierung und vor die weiterführende Frage der Umsetzung, dem Betrieb der PV-Anlage, sowie die Einführung von Mieterstrom. Im folgenden zeigen wir Ihnen zwei Modelle, wie Sie Ihr Mieterstrom-Projekt umsetzen können.

Modellübersicht

Mit welchen Investitionskosten muss gerechnet werden, wenn ich meine Anlage eigenständig – Modell Lieferkette – baue?

Die Kosten einer PV-Anlage sind abhängig von der installierten Leistung, der Art der Anlage und werden in €/kWp berechnet. Grundsätzlich gilt: Je größer die Anlage, desto günstiger sind die Kosten pro Kilowatt Peak installierter Leistung. Dies hängt mit dem Planungs- und Installationsaufwand der beteiligten Unternehmen zusammen. Als Richtwerte kann bei einer 1 kWp-Anlage Kosten von ca. 1.400 €/kWp (DC/AC: unter Annahme, dass das Baugerüst bereits steht) ausgegangen werden. Diese Richtwerte sind Angaben für eine schlüsselfertige Anlage inkl. aller notwendigen Bestandteile und Installation.

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